Letzte Woche hatte ich einen sehr interessanten Gast in unserem Podcast: Nathan Evans.
Er ist Gründer von fulfin und will mit seinem Produkt Sellern zu mehr Wachstum verhelfen. Im Vergleich zu anderen Anbietern ist fulfin auf E-Commerce spezialisiert und versteht die Branche mit all ihren Besonderheiten. Bei der Entwicklung des Finanzierungsproduktes standen für ihn die „needs“ der Seller stets im Vordergrund. Fulfin weiß, wie wichtig ein durchgehender Lagerbestand für Händler ist. Um das zu gewährleisten und "out of stock" zu verhindern, bietet das Unternehmen flexible Finanzierungsmöglichkeiten.
Für mehr Infos über Nathan und fulfin könnt ihr euch hier den Podcast anhören. Außerdem werdet ihr von mir in den kommenden Wochen noch ein ausführliches Feedback zu fulfin und den angebotenen Leistungen bekommen. Ich mache mit Nathan eine erste kleine Finanzierung und werde euch bald alle Details verraten. Also bleibt dran!
Warum Warenfinanzierung sinnvoll und wichtig ist
Um diese Frage zu beantworten, solltest du zunächst eines wissen: Wachstum verschlingt Cash. Um die wachsende Nachfrage nach deinen Produkten weiter bedienen zu können, musst du deinen Warenbestand erhöhen. In unserem Fall heißt das deshalb konkret: Schnelleres Wachstum bedeutet höhere Lagerbestände.
Du brauchst also eine Warenfinanzierung, wenn dein eigener Cash Flow nicht ausreicht, um dein Warenlager zu finanzieren. Doch wann ist das der Fall? Dazu gibt es einen ganz wunderbaren Artikel von John Mullin und NeilC. Churchill mit dem Titel "How fast can your company afford to grow". Hier wird dir erklärt, wie du starkes Wachstum aus eigenem Cash Flow finanzieren kannst. Sollte dein Cash Flow nicht für eine entsprechende Aufstockung des Lagerbestands ausreichen, dann ist solltest du über eine Warenfinanzierung nachdenken. Bevor du eine Finanzierung vorschnell abschließt, solltest du dir jedoch über alle Konsequenzen bewusst sein. In manchen Fällen macht es auch durchaus Sinn, ein langsameres Wachstum in Kauf zu nehmen.
Viele Grüße aus Mannheim
Euer Felix