Zwar hat das Vereinigte Königreich die EU bereits Anfang des Jahres verlassen, dennoch hält sich die UK bis Ende des Jahres noch an EU-Regeln, sodass für Amazon Händler bisher kaum Auswirkungen spürbar waren.
Da zum 01. Januar 2021 diese Übergangsphase nun allerdings endet, kommen auch auf Amazon Seller großer Veränderungen zu, wenn sie weiterhin in die der UK verkaufen möchten. Der UK Marktplatz wird nicht mehr Teil des Amazon PAN-EU sowie EFN-Programms sein, sodass keine Bestandsumlagerungen zwischen dem europäischen und britischen Amazon Fulfillment Centern (FC) mehr stattfinden werden.
Für Seller bedeutet das, dass sie zwei getrennte Lagerbestände in Kauf nehmen müssen, wenn sie nach dem 01. Januar 2021 weiterhin auf Amazon UK verkaufen möchten. Zudem sind sie selbst für den Versand ihrer Waren zu einem britischen FC verantwortlich. Denn was nicht mehr gehen wird, ist Ware an ein deutsches Amazon FC zu schicken, das dann automatisch die Einheiten umverteilt, um damit auch den britischen Marktplatz bedient.
Brexit und FBA - Was Amazon Seller tun können
Amazon Seller haben somit die Wahl zwischen drei Alternativen:
- Wie bereits erwähnt, einen von den anderen europäischen Marktplatz getrennten Lagerbestand in der UK aufbauen.
- Statt dem bisherigen FBA Versand, per FBM in die UK zu versenden, was allerdings je nach Produkt und Konkurrenz starke Auswirkungen auf die Buy Box auf dem britischen Marktplatz haben kann. Der Versand per FBM kann über externe Transportdienstleister stattfinden.
- Den Verkauf auf Amazon UK komplett einstellen.
Da sowohl bei FBM Versandoption als auch bei einem zweiten, spezifischen UK FBA Lagerbestand, Amazon Seller selbst ihre Produkte nach Großbritannien exportieren müssen, werden sie zudem verpflichtet sein, zukünftige rechtliche Vorgaben einzuhalten. Wie genau diese Regelungen aussehen werden, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen, sollten die Brexit-Verhandlungen zwischen der UK und der EU zu einem Deal kommen. Amazon empfiehlt seinen Sellern allerdings sich trotzdem jetzt schon über etwaige Anforderungen bei der Zollanmeldung zu informieren, wie z.B. benötigte EORI-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder bestimmte Lizenzen.
Der paneuropäische Versand zwischen den anderen beteiligten Marktplätzen (Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) wird sowohl von einem Handelsabkommen als auch einem No-Deal Brexit nicht betroffen sein.